12. März 2024
Sehr geehrter Kunde:
Wie in Artikel 43 2016/1628 gefordert, stellt Briggs & Stratton Ihnen den gemessenen CO2-Wert zur Verfügung, der während des EU-Typgenehmigungsverfahrens ermittelt wurde. Sie müssen diesen Wert zusammen mit der folgenden Erklärung an den Endverbraucher weitergeben.
(Erklärung gemäß Anhang XIV 2017/654)
"Diese CO2-Messung resultiert aus der Prüfung eines für den Motortyp (die Motorenfamilie) repräsentativen (Stamm-)Motors über einen festgelegten Prüfzyklus unter Laborbedingungen und stellt keine Garantie für die Leistung eines bestimmten Motors dar."